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Grundsätze

NaiS - Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald

Die Pflege der Schutzwälder muss folgenden sieben Grundsätzen genügen:

 

1. Auf das Schutzziel ausgerichtet.
Pflegemassnahmen in Schutzwäldern dienen vorrangig der Verminderung von Naturgefahren.

2. Am richtigen Ort 
Pflegemassnahmen werden dort ausgeführt, wo der Wald die Wirkung von Naturgefahren auf Menschen oder Sachwerte verhindern oder verringern kann.

3. Zur richtigen Zeit
Pflegemassnahmen sind dann auszuführen, wenn eine optimale Wirkung mit minimalem Aufwand erzielt werden kann.

4. Im Einklang mit den natürlichen Lebensabläufen
Pflegemassnahmen sind auf die Standortsverhältnisse abzustimmen. So lassen sich die Kräfte der natürlichen Waldentwicklung nutzen.

5. Objektbezogen, transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar
Pflegemassnahmen werden durch Fachleute an Ort und Stelle festgelegt. Damit wird man den kleinräumig wechselnden Verhältnissen gerecht. Der Entscheidungsprozess verläuft immer gleich. Er wird dokumentiert und damit transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar gemacht.

6. Wirksam 
Pflegemassnahmen führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Ziel.

7. Ziel mit verhältnismässigem Aufwand erreichbar         
Pflegemassnahmen stehen in einem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis.