|
Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald - NaiS Im dicht besiedelten Alpenraum erhalten der Schutzwald und seine Pflege eine zunehmende Bedeutung. Das Ziel besteht darin, mit einem minimalen Aufwand einen Waldzustand zu schaffen, der den Mindestanforderungen für eine nachhaltige Erfüllung der Schutzwirkung entspricht. 
Im Jahre 2005 hat das BUWAL die Wegleitung "Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS)" herausgegeben. Die Pflege der Schutzwälder bzw. die Pflegemassnahmen müssen folgenden sieben Grundsätzen genügen:
Die sieben Grundsätze: 1. Auf das Schutzziel ausgerichtet. Pflegemassnahmen in Schutzwäldern dienen ausschliesslich der Verminderung von Naturgefahren. 2. Am richtigen Ort Pflegemassnahmen werden dort ausgeführt, wo der Wald die Wirkung von Naturgefahren auf Menschen oder Sachwerte verhindern oder verringern kann. 3. Zur richtigen Zeit Pflegemassnahmen sind dann auszuführen, wenn eine optimale Wirkung mit minimalem Aufwand erzielt werden kann. 4. Im Einklang mit den natürlichen Lebensabläufen Pflegemassnahmen sind auf die Standortsverhältnisse abzustimmen. So lassen sich die Kräfte der natürlichen Waldentwicklung nutzen. 5. Objektbezogen, transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar Pflegemassnahmen werden durch Fachleute an Ort und Stelle festgelegt. Damit wird man den kleinräumig wechselnden Verhältnissen gerecht. Der Entscheidungsprozess verläuft immer gleich. Er wird dokumentiert und damit transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar gemacht. 6. Wirksam Pflegemassnahmen führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Ziel. 7. Ziel mit verhältnismässigem Aufwand erreichbar Pflegemassnahmen stehen in einem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis. |